In welcher Reihenfolge wird geimpft?
18/12/20 07:53
Das Robert-Koch-Institut hat soeben die Empfehlungen zur Reihenfolge der COVID-19-Impfungen veröffentlicht. Das Dokument finden Sie hier.
Zusammenfassen kann man sagen, das es 5 Stufen geben wird.
In Stufe 1 werden folgende Personen geimpft:
◦ Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen
◦ Personen 80 Lebensjahre und älter
◦ Medizinisches Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko
◦ Personen in medizinischen Einrichtungen mit engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen
◦ Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
◦ Andere Tätige in Senioren- und Pflegeheimen mit Kontakt zu Bewohnerinnen
Stufe 2
◦ Personen 75 Lebensjahre oder älter
◦ Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
◦ Personen mit Demenz oder anderen geistigen Einschränkungen in Einrichtungen lebend
◦ Person die Demenzkranke oder Personen mit Down-Syndrom versorgen
Stufe 3
◦ Personen 70 Jahre und älter
◦ Personen mit Organtransplantationen
◦ Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko (bitte Liste beachten)
◦ Bewohnerin und Tätige in BewohnerInnen und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften
◦ Enge Kontaktpersonen von Schwangeren
◦ Enge Kontaktpersonen bzw. Pflegende von Personen
◦ mit hohem Risiko
◦ Personal mit moderatem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen* und in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind
◦ Teilbereiche des ÖGD
Stufe 4
◦ Personen im Alter von ≥ 65 – 69 Jahren
◦ Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem
◦ Risiko** und deren engste Kontaktpersonen
◦ Personal mit niedrigem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen*
◦ LehrerInnen
◦ ErzieherInnen
◦ Personen mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen
Stufe 5
◦ Personen im Alter von ≥ 60 – 64 Jahren
◦ Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und
◦ Bundesregierungen
◦ Beschäftigte im Einzelhandel
◦ Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
◦ Sicherheit mit erhöhtem Expositionsrisiko
◦ Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur
Stufe 6
◦ Alle übrigen Personen im Alter von < 60 Jahren
Zusammenfassen kann man sagen, das es 5 Stufen geben wird.
In Stufe 1 werden folgende Personen geimpft:
◦ Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen
◦ Personen 80 Lebensjahre und älter
◦ Medizinisches Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko
◦ Personen in medizinischen Einrichtungen mit engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen
◦ Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
◦ Andere Tätige in Senioren- und Pflegeheimen mit Kontakt zu Bewohnerinnen
Stufe 2
◦ Personen 75 Lebensjahre oder älter
◦ Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
◦ Personen mit Demenz oder anderen geistigen Einschränkungen in Einrichtungen lebend
◦ Person die Demenzkranke oder Personen mit Down-Syndrom versorgen
Stufe 3
◦ Personen 70 Jahre und älter
◦ Personen mit Organtransplantationen
◦ Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko (bitte Liste beachten)
◦ Bewohnerin und Tätige in BewohnerInnen und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften
◦ Enge Kontaktpersonen von Schwangeren
◦ Enge Kontaktpersonen bzw. Pflegende von Personen
◦ mit hohem Risiko
◦ Personal mit moderatem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen* und in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind
◦ Teilbereiche des ÖGD
Stufe 4
◦ Personen im Alter von ≥ 65 – 69 Jahren
◦ Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem
◦ Risiko** und deren engste Kontaktpersonen
◦ Personal mit niedrigem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen*
◦ LehrerInnen
◦ ErzieherInnen
◦ Personen mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen
Stufe 5
◦ Personen im Alter von ≥ 60 – 64 Jahren
◦ Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und
◦ Bundesregierungen
◦ Beschäftigte im Einzelhandel
◦ Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
◦ Sicherheit mit erhöhtem Expositionsrisiko
◦ Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur
Stufe 6
◦ Alle übrigen Personen im Alter von < 60 Jahren