Dr. med. Jörg Haensel Ihre Hausarztpraxis in Jülich

In welcher Reihenfolge wird geimpft?

Das Robert-Koch-Institut hat soeben die Empfehlungen zur Reihenfolge der COVID-19-Impfungen veröffentlicht. Das Dokument finden Sie hier.
Zusammenfassen kann man sagen, das es 5 Stufen geben wird.

In Stufe 1 werden folgende Personen geimpft:

Bewohner von Senioren- und Pflegeheimen
Personen 80 Lebensjahre und älter
Medizinisches Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko
Personen in medizinischen Einrichtungen mit engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen
Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
Andere Tätige in Senioren- und Pflegeheimen mit Kontakt zu Bewohnerinnen

Stufe 2
Personen 75 Lebensjahre oder älter
Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen
Personen mit Demenz oder anderen geistigen Einschränkungen in Einrichtungen lebend
Person die Demenzkranke oder Personen mit Down-Syndrom versorgen

Stufe 3
Personen 70 Jahre und älter
Personen mit Organtransplantationen
Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko (bitte Liste beachten)
Bewohnerin und Tätige in BewohnerInnen und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften
Enge Kontaktpersonen von Schwangeren
Enge Kontaktpersonen bzw. Pflegende von Personen
mit hohem Risiko
Personal mit moderatem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen* und in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur besonders relevant sind
Teilbereiche des ÖGD

Stufe 4
Personen im Alter von ≥ 65 – 69 Jahren
Personen mit Vorerkrankungen mit moderat erhöhtem
Risiko** und deren engste Kontaktpersonen
Personal mit niedrigem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen*
LehrerInnen
ErzieherInnen
Personen mit prekären Arbeits- und/oder Lebensbedingungen

Stufe 5
Personen im Alter von ≥ 60 – 64 Jahren
Personal in Schlüsselpositionen der Landes- und
Bundesregierungen
Beschäftigte im Einzelhandel
Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit mit erhöhtem Expositionsrisiko
Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur

Stufe 6
Alle übrigen Personen im Alter von < 60 Jahren